Amtliche Meldung

Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen

Ab 01.01.2024 gelten neue Regeln und Fördermöglichkeiten

Ab dem 1. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten.

Zudem gibt es eine umfangreiche Förderung, die stärker sozial ausgerichtet ist.

Das neue Gebäudeenergiegesetz wurde am Freitag, 08. September 2023 im Bundestag beschlossen.

Wann der Umstieg im Neubau oder im Bestand auf Erneuerbares Heizen erfolgen soll, zeigt diese Grafik. *Mehr erfahren Sie auf www.energiewechsel.de/geg
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Ein Überblick zu den neuen Förderrichtlinien.
*Mehr erfahren Sie auf www.energiewechsel.de/beg
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